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GesundheitspolitikKrankenkassengebührWie Sie sicher wissen, müssen die Ärzte bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung eine sogenannte "Praxisgebühr" von 10 Euro einziehen. Dieses Geld dient ausschließlich der Sanierung der Kassenfinanzen. Der Arzt muss den erheblichen Verwaltungsaufwand sogar noch aus eigenen Mitteln finanzieren. Nun die gute Nachricht: Pro Jahr sind 2 Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt von der Praxisgebühr befreit. Dies gilt auch für notwendige Begleitleistungen wie z. B. Röntgenaufnahmen. Die Krankenkassengebühr wird erst fällig, wenn weitergehende Behandlungen wie z. B. Zahnfüllungen notwendig werden. Kinder und Jugendliche sind sogar ganz von der Krankenkassengebühr befreit. Nutzen Sie also diese Möglichkeit und gehen Sie weiter zweimal jährlich zur Kontrolle! Festzuschuss und BonusheftAnstatt eines prozentualen Zuschusses zahlen die gesetzlichen Kassen beim Zahnersatz einen Festzuschuss. Das Bonusheft, das früher die Höhe des prozentualen Zuschusses festlegte, behält aber weiterhin seine Gültigkeit. Konkret bedeutet dies: Sofern Sie innerhalb der letzten 5 Jahre eine jährliche Untersuchung beim Zahnarzt nachweisen können, erhöht sich Ihr Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 %. Wer die jährliche Kontrolle sogar über 10 Jahre dokumentiert hat, erhält sogar einen um 30 % erhöhten Zuschuss! © Dr. Stefan Wintermantel | ||||